Protokoll PK des Kommunikationsbüros

Protokoll PK des Kommunikationsbüros

Pressekonferenz 27.1.12 zur Entscheidung des EBA.doc <- PDF/doc Version

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Projektsprecher Dietrich:

…und innerhalb der nächsten 2 Wochen ist mit dem Einsatz zu rechnen. Das konkrete
Zeitfenster wird die Polizei aus sicherheitsrelevanten Erwägungen nicht weiter
konkretisieren und hier bitte ich Nachfragen dazu direkt mit der Polizei abzuklären sollte da
Informationsbedarf bestehen.

Ich freue mich, dass wir heute mit Herrn Rechtsanwalt Kirchberg und Herrn Dr. Matthäus
zwei Experten gewinnen konnten, die jetzt anschaulich versuchen wollen darzustellen, was die
Bahn im Bereich Artenschutz alles unternommen hat, wie das Verfahren abgelaufen ist, wie
wir mit den Plänen umgehen. Herr Dr. Matthäus wird dann ganz konkret erläutern, welche
Untersuchungen im Mittleren Schlossgarten stattgefunden haben und welche Hilfsmaßnahmen
die Bahn während der Baumaßnahme vorgesehen hat.

Rechtsanwalt Kirchberg:
Die Bahn nimmt den Naturschutz ernst. Das habe ich auch im Rahmen der Schlichtung schon
vorgetragen und dort auch im einzelnen ausgeführt welche Verfahren dabei einzuhalten sind.
Auch hier in dem PFA 1.1 ist dieses Verfahren beachtet und eingehalten worden. Zur
Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses haben die üblichen
Umweltverträglichkeitsuntersuchungen stattgefunden. Es wurde nach Erfassung der Art, nach
Erfassung der Habitatausstattung auch ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der
auch umgesetzt wird. Die Problematik, die mit dem Artenschutzrecht verbunden ist, ist eine
besondere. Die Artenausstattung wechselt immer wieder und es kann durchaus sein, vor allen
Dingen wenn zwischen dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, also zwischen dem
Abschnitt der ersten Untersuchungen und der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme
einige Zeit vergangen ist, dann muss man jeweils erneut untersuchen ob evtl. streng
geschützte Arten sich eingefunden haben. Wir haben im PFA 1.1 ein, ich möchte sagen beinah
weltberühmtes Beispiel dafür, nämlich den Juchtenkäfer. Der Juchtenkäfer war bei den ersten
Untersuchungen zum Planfeststellungsbeschluss in den Bäumen nahe des Ferdinand-Leitner-
Stegs nicht festgestellt worden, obgleich diese Bäume auch genau untersucht worden waren. Er
hat sich dann bei einer weiteren Untersuchung die vor Aufnahme der Baumaßnahmen
durchgeführt wurde im Jahre 2010 dort eingestellt und wurde dann als solcher auch festgestellt
und von dem Gutachter Wurst, dessen Name Ihnen allen sicherlich auch schon bekannt ist,
auch im einzelnen beschrieben. Das hat natürlich auch zur Folge, dass hierdurch neue
Überlegungen notwendig werden, wie man mit diesen Artenschutzfragen umgeht. Aus diesem
Grund wurde für den gesamten Mittleren Schlossgarten als die vor..ähm als der Bau ähm als
die dann näher angefasst wurde auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag
gegeben. Sie wissen alle, dass im Oktober des Jahres 2010 nach den Maßnahmen, die für die
Grundwassermanagementanlage ergriffen worden sind, das Eisenbahnbundesamt auch die
Auflage erlassen hat, die planfeststellungsrechtlich zugelassenen Fällarbeiten im Mittleren
Schlossgarten zu unterbrechen und einen entsprechenden artenschutzrechtlichen
Maßnahmeplan vorzulegen. Eine erste Ausfertigung eines solchen Maßnahmeplans wurde
auch bereits im November 2010 erstellt und auch dem Eisenbahnbundesamt übergeben. Dieser
Plan wurde dann aber nicht relevant – Sie alle erinnern, dass damals zur Abhaltung dann des
Schlichtungsverfahrens eine Art Friedenspflicht vereinbart worden war, so dass dieser Plan
nicht umgesetzt werden konnte. In der Folgezeit gab es dann weitere Verzögerungen, die Ihnen
dann auch sehr wahrscheinlich schnell einleuchten. Zum einen sollte der Stresstest abgewartet
werden. Nachdem der Stresstest abgeschlossen war hat ähh die Regierung darum gebeten, dass
man die Volksabstimmung abwartet und nachdem die Volksabstimmung dann abgeschlossen

war sollte eigentlich mit den Maßnahmen im Mittleren Schlossgarten begonnen werden. Dieser
Wunsch konnte dann aber mit Rücksicht auf die Polizei nicht umgesetzt werden. Die Polizisten
waren alle sehr stark belastet gewesen, zum einen durch den Papstbesuch und zum anderen
durch einen Hilfseinsatz in Norddeutschland im Zusammenhang mit den Castortransporten.
Insoweit hat man dann bei der Bahn auch im Entgegenkommen dazu entschlossen diese
Arbeiten erst im Frühjahr durchzuführen. Die Rodungsarbeiten im Schlossgarten also nochmal
zu verschieben. Das hatte dann aber auch wieder artenschutzrechtliche Konequenzen. Die
Bäume im Mittleren Schlossgarten sind zumindest zum Teil, da wird nachher Dr.Matthäus
darauf eingehen, als Winterquartiere für Fledermäuse geeignet. Und nun war es so, dass im
Oktober diese Fledermausquartiere nicht mehr verschlossen werden konnten. Die Fledermäuse
also nicht mehr daran gehindert werden konnten, dort diese Bäume zu befliegen, weil es war
nicht auszuschließen das da bereits Fledermäuse sich zur Ruhe gesetzt hatten und die wären
dann ja auch eingeschlossen gewesen also ging das nicht, man hat das nicht gemacht und aus
diesem Grund ist dann ähm die Arbeiten erst durchführen können nachdem bekannt war in
welchen Bäumen sich nun Fledermäuse aufhalten. Das hat man erst Mitte November
feststellen können, weil – wie Sie alle erinnern – dass der Ende Oktober und Anfang
November von warmen Temperaturen geprägt war und während dieser warmen Zeit waren die
Fledermäuse eben noch aktiv. Erst Mitte November gingen die Temperaturen zurück und die
Tiere haben ihre Winterquartiere bezogen und in der Tat wurde auch festgestellt, dass zwei
Bäume hier dann von dem großen Abendsegler als Winterquartier belegt worden waren. Diese
beiden Bäume werden jetzt also auch deshalb nicht gefällt. Nachdem dieser Tatbestand
festgestellt wurde konnte der artenschutzrechtliche Maßnahmeplan abgeschlossen werden und
wurde dem Eisenbahnbundesamt also dann auch direkt etwa ja Anfang Mitte Dezember
vorgelegt. Das EBA hat diesen artenschutzrechtlichen Maßnahmenplan dann auch unmittelbar
dem Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde
zur Bearbeitung zugeleitet und selbst die Bearbeitung aufgenommen. In der Folgezeit wurden
von der EBA von der Bahn auch viele Ergänzungen gefordert, nicht in Bezug auf den
Maßnahmeplan aber in Bezug auf methodische Fragen, wie ist äh.. sind die Arten im einzelnen
erfasst worden, war das ausreichend oder hätten andere Methoden angewandt werden müssen.
Hier hat sich das EBA sehr viel Mühe gegeben und das ist auch nachvollziehbar und von uns
auch überhaupt nicht zu beanstanden die Dinge sachgerecht aufzuklären. Im einzelnen wird
Herr Dr. Matthäus nachher sagen was dazu alles erforderlich war. Die Maßnahmen, die
vorgesehen worden waren, sind dann Anfang des Jahres noch einmal konkretisiert worden
nachdem auch feststand, welche der Bäume im Mittleren Schlossgarten dazu geeignet sind
verpflanzt zu werden. Auch die Expertenkommission die von der Stadt und dem Land dazu
einberufen war hat dann Entscheidungen getroffen welche Bäume möglicherweise als
Totholzbäume wie es heißt sehr wertvoll für die Natur eigentlich dann weiterverwertet werden
und welche Bäume Künstlern als Künstlerholz zur Verfügung gestellt werden.
Dementsprechend konnte der Maßnahmenplan, der auch genau beschreibt dann im einzelnen
welche Bäume gefällt werden, welche Bäume verpflanzt werden abschließend erstellt werden.
Dann hat das EBA nach dem Urteil des VGH zum Grundwassermanagement uns auch
aufgefordert zu den Baumfäll- und Verpflanzungslisten jeweils im einzelnen zu belegen aus
welchem Grund der Baum gefällt werden muss, ob etwa eine Anlage des
Grundwassermanagements dafür verantwortlich war oder andere bauliche Maßnahmen. Dieser
Bitte sind wir nachgekommen und wir haben zu jedem einzelnen Baum darauf hingewiesen,
aus welchem Grund er gefällt werden muss und wo das im Planfeststellungsbeschluss des
Eisenbahnbundesamtes aus dem Jahre 2005 nachzulesen ist und belegt ist. Es sind
Fällmaßnahmen die für den Bahnhofstrog durchgeführt werden müssen, es sind
Fällmaßnahmen die für den Bau- und Logistikstraßen für Baustelleneinrichtungsflächen und
zum Teil auch für die spätere Einbindung des neueren Bahnhofs vorges.. in die Parklandschaft
fällen müssen, Bäume die dann nicht mehr zu sehen wären, weil sie eben oder zumindest nicht
mehr vollständig erhalten werden können, weil die Dämme dann zum Teil zugeschüttet
worden wären. All dieses wurde dann mit berücksichtigt und so dann der Fällplan genau

gerechtfertigt. Dieser .. diese Liste ist dem EBA auch ah vorgelegt worden und auch ah sehr
intensiv geprüft worden. Wir sind dann auch zu einzelnen Bäumen nochmal genau gefragt
worden, ah ob sie wirklich gefällt werden müssen oder nicht und haben das dann im einzelnen
auch immer wieder belegen können. Nach dann Anfang des Jahres ging dem
Eisenbahnbundesamt dann auch die Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde zu, auch
auf die haben wir geantwortet. Jetzt werden Sie alle sagen ja warum musste das sozusagen auf
den letzten Drücker geschehen. Diese Frage habe ich zum Teil schon beantwortet. Es musste
auf den letzten Drücker geschehen, weil man auch (Blick Richtung Dietrich) erst feststellen
musste, wo haben die Fledermäuse ihr Winterquartier bezogen. Und dann ist diese
artenschutzrechtliche Prüfung natürlich auch ein Werk, das eine Behörde wie das EBA aber
auch andere sehr gründlich prüfen und dazu sind sie auch aufgerufen und so hat sich das bis in
den die letzten Tage im Grunde genommen hineingezogen, weil ahm natürlich dann auch ah
das Eisenbahnbundesamt dem Wunsch des BUND entsprochen hat und Gelegenheit gegeben
sich zu diesen Themen zu äußern. Ahh das war dem BUND auch möglich nicht zuletzt
deshalb, weil bei einem Gespräch, das wir Anfang des Jahres mit dem BUND geführt haben an
die Bahn die Bitte herangetragen wurde die Unterlagen, die jetzt auch das EBA geprüft hat
dem BUND zur Verfügung zu stellen. Wir haben dieser Bitte entsprochen, sonst wäre der
BUND auch sicherlich gar nicht dazu in der Lage gewesen jetzt kurzfristig noch ungefähr ja
fast 30 Seiten Stellungnahme dem EBA am Dienstag zuzuleiten. Diese Stellungnahme hat das
EBA dann auch noch einmal sorgfältig ahm ausgewertet, hat uns zum Thema Juchtenkäfer
auch nachträglich noch Fragen gestellt, die wir am Mittwoch noch beantworten konnten mit
Hilfe von Herrn Wurst und so ist es dann gestern geworden, dass der Bescheid des EBA der
uns die Baumfällmaßnahmen nach unserem Maßnahmeplan freigegeben hat zugestellt werden
konnte. So und nun haben Sie alle gestern aus der Zeitung entnommen, dass der BUND ahm ja
darauf hingewiesen hat, er möchte einen Antrag stellen um diesen Bescheid des EBA auf den
richterlichen Prüfstand zu legen. Wir haben uns darauf vorbereitet und haben ebenfalls unsere
sachlichen aber vor allen Dingen auch die rechtlichen Argumente in einem umfangreicheren
Schriftsatz ahm ich glaub es sind auch fast 35 Seiten geworden mit einigen Anlagen
zusammengefasst und haben diese Unterlagen sowohl dem Verwaltungsgerichtshof als auch
dem Verwaltungsgericht zur Verfügung gestellt. Die Originale liegen seit heute früh beim
Verwaltungsgerichtshof und beim Verwaltungsgericht weil wenn sie den Bescheid des EBA
aufmerksam lesen ist am Ende in der Rechtsmittelbelehrung darauf hingewiesen, dass gegen
den Bescheid beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung gestellt werden kann andererseits hatte der BUND stets deutlich gemacht, er möchte
z um Verwaltungsgerichtshof gehen. Dazu gibt es theoretisch auch eine Möglichkeit. Ob er sei
und wie er sie ergriffen hat wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass gestern um ja so 17.30 Uhr
etwa per Fax beim Eis…. beim Verwaltungsgerichtshof tatsächlich ein Antrag eingegangen ist,
umfasst 3 Seiten und hat vor allen Dingen auch ein Akteneinsichtsgesuch zum Gegenstand.
Die Akten des Eisenbahnbundesamtes möchte der BUND sicherlich sehen bevor er jetzt diesen
Antrag im einzelnen noch begründet. Das nehme ich zumindest an. Der Schriftsatz selber den
kenne ich noch nicht, der ist auch noch nicht zugestellt worden. Ich nehme an, dass wir das im
Laufe des Vormittages noch vom Verwaltungsgerichtshof auch zugeleitet bekommen. Ich kann
Ihnen daher auch zu dem Inhalt des Antrages des BUND nichts sagen. Ich kann Ihnen zu
unserem Schriftsatz nur sagen, dass er sehr ausführlich auf unser Maßnahmenkonzept eingeht
und sehr ausführlich auch darauf eingeht, was an Beanstandungen aus der Zeitung schon zu
entnehmen war und was aus Beanstandungen aus der Stellungnahme die der BUND
gegenüber dem EBA angemeldet hat vorgetragen hat. Ahm wir sind ehrlich gesagt ahm sehr
optimistisch, weil ahm das Artenschutzthema ist ein komplexes und schwieriges Thema und
ahm es ist aufgrund der europäischen Gesetzgebung die für das Artenschutzrecht prägend ist
auch sehr schwierig Artenschutz mit Augenmaß zu betreiben. Es ist in der letzten Zeit
wiederholt auch in der Bevölkerung darüber diskutiert worden, muss das denn sein, muss
wegen der Tauben, muss wegen äh der Fledermäuse, muss wegen des Juchtenkäfers so ein
Umstand betrieben werden. Wir meinen es muss so ein Umstand betrieben werden, weil diese

Arten haben einen Anspruch darauf, dass sie geschützt und anständig behandelt werden, aber
man muss auch immer daran denken, dass das mit Augenmaß erfolgen muss. Und wenn man
sich mit dem Thema auseinandersetzt, muss man auch überlegen ob man immer die ganz
extremen Positionen vertritt oder ob man es nicht auch ein wenig ahm sagen wir mal auch auf
einer fachlich ausreichenden Ebene bespricht. Lassen Sie mich in Beispiel nennen. Wenn es
um den Juchtenkäfer geht. Der Juchtenkäfer, der in diesem Areal in den Ferdinand-Leitner-
Steg sich ah angesiedelt hat wird von der Bahn jetzt intensiv aah geschützt indem wir rundrum
einen Zaun stellen, der nicht nur verhindern soll, dass diese dass dort ah keine ah (stammel)
keine Baumfällarbeiten stattfinden, dass da nicht aus Versehen irgend jemand hineingeht mit
der Kettensäge sondern der vor allen Dingen auch die Aufgabe hat, diesen Bereich vor
weiteren Beunruhigungen zu sichern, die in den letzten Jahren dort festzustellen waren. Es ist
für meine Begriffe auch ungewöhnlich, dass hier ah beispielsweise Robin Wood in einem
Baum ein Baumhaus erreichtete, in dem andererseits nun der Juchtenkäfer geschützt werden
soll. Dass in den Bereichen wo Winterquartiere von Fledermäusen sind und auch die
Hohltauben ihren Brutplatz hatten, hier solch ein Fremdeinfluss gelebt wird. Auch den wollen
wir mit unserem Zaun vermeiden. Außerdem wird ähm auch im Hinblick auf die späteren
Bauarbeiten dafür Sorge getragen, dass dieser Bereich äh bewässert wird, das heißt, dass die
Bodenfeuchte, die die Bäume brauchen, um äh sich zu entwickeln und auch weiterleben zu
können, dass diese Bodenfeuchte immer garantiert wird. Auch das wird innerhalb dieser
Zaunanlage dann vollzogen werden und nun ist an uns wiederum herangetragen worden, ja
aber das reicht ja alles gar nicht, weil der Juchtenkäfer der könnte sich ja auch noch in den
Mittleren Schlossgarten weiterbewegen und er hat gar keine Chance da zu überleben wenn er
das nicht kann. Hierzu hat unser Sachverständige eben ausgeführt er kann es weil das
Juchtenkäferhabitat in diesem Bereich noch gar nicht vollständig ausgeschöpft ist . Dort gibt es
noch genügend Bäume, die nicht besiedelt sind, die aber besiedelt werden können und die jetzt
mitgeschützt werden. Deswegen ist der Juchtenkäfer nicht darauf angewiesen, sich weiter in
den Mittleren Schlossgarten hinaus zu verbreiten. Das ist aber genau das, was jetzt von Seiten
beispielsweise des BUND immer wieder hervor.. immer wieder vorgetragen wird. Das ist das,
was ich als eine extreme Position bezeichne und was mit Artenschutz mit Augenmaß für
meine Begriffe nichts mehr zu tun hat. Weil ähm hier einfach ein Stück weit überzogen wird.
Ich kann es nachvollziehen, warum es überzogen wird, weil ah der BUND hat ja nach wie vor
eigentlich die Absicht hier ein politisches Ziel zu verfolgen, nämlich auch das Projekt Stuttgart
21 noch immer zu verhindern. Insoweit werfe ich ihm das gar nicht vor, dass er solche extreme
Positionen vertritt, aber man muss sie eben relativieren. Und ich kann Ihnen auch sagen, ah
dass wir von Seiten der ah Bahn auch sehr froh wären, wenn wir die Diskussion über den
Artenschutz und über den Naturschutz auch auf eine fachliche Ebene zurückführen könnten
und wir nicht immer auch vermisst? und beseelt wären, dass eigentlich da etwas ganz anderes
dahinter steht, wenn uns Vorwürfe gemacht werden, wir würden den Artenschutz nicht
beachten und nicht immer noch die Hoffnung das Projekt noch irgendwie verhindern zu
können. Wir wollen endlich die fachliche Diskussion führen und das möglichst nicht vor den
Schranken des Verwaltungsgerichtshof sondern in dem Kreis, der dazu zuständig ist, nämlich
die Fachleute der Bahn und die Fachleute des BUND, die es dort hat sollen einfach
zusammensitzen und die Probleme miteinander lösen. Ich glaube jedermann weiß, dass das
Projekt nicht mehr zu verhindern ist. Und deswegen ist der Natur sicherlich mehr gedient,
wenn Fachgespräche statt Gerichtsgespräche geführt werden. Dankeschön.

Dr. Matthäus;
Meine Damen und Herren, ich darf Sie jetzt mitnehmen in die harte Praxis des Artenschutzes
aber auch in die interessante Praxis. Es sollen also den vielen Ausührungen zum Artenschutzes,
die wir eben hier schon geführt haben, etwas folgen, dass wir etwas Bildhaftes für Sie damit
auch der Artenschutz etwas plastisch wird und Sie natürlich entsprechend nachvollziehen
können, was wir gemacht haben natürlich auch ein Bild davon kriegen, was Herr Kirchberg

alles eben erläutert hat. Ich hab grad so ne Präsentation gebracht und möchte ein paar
Folien zeigen, hab’s aufgebaut in 6 Punkte. Kurz eine Einführung in die Anforderungen
des Artenschutzes, womit müssen wir uns praktisch auseinandersetzen und dann möchte
ich etwas sagen zu unseren Untersuchungsmethoden. Wann haben wir untersucht, wo
haben wir untersucht und wie haben wir untersucht. Wir kommen dann zu den Ergebnissen
um schließlich zu den Schlussfolgerungen um mit einem Fazit abzuschließen und unsere
Ergebnisse damit auf den Punkt zu bringen.

Die erste Folie …. stellt dar welche Anforderungen das Artenschutzrecht des BNatSchG
§ 44 Abs. 1 fordert und welche Verbote da geregelt sind, womit im einzelnen wir uns
ausinandersetzen müssen. Es sind im Kern 3 Verbote: Das ist einmal das Tötungsverbot,
das Störungsverbot, das Zerstörungsverbot. Das sind die Sachverhalte die wir prüfen müssen
im Einzelfall und ich hab im Anschluss an die Darstellungen jeweils reingeschrieben, der
Bewertungsmaßstab, der ….

Folie (21.10)
Tötungsverbot – Bewertungsmaßstab: Individuum
Störungsverbot – Bewertungsmaßstab: Lokale Population
Zerstörungsverbot – Bewertungsmaßstab: Individuum

Das sind für uns ganz wichtige Eingangsgrößen Wenn wir die Prüfung machen, die
Untersuchung machen und wenn wir schlussendlich auch zu unserer Bewertung kommen
in dem Sinne, dass wir eine Aussage darüber machen, inwieweit das Verbot den Tatbestand
erfüllt: Ja oder Nein. Welche Arten müssen wir prüfen? Das sind einmal alle europäischen
Vogelarten. Darüber hinaus dann des Anhang 4 der FFH-Richtlinie. Und darunter fallen dann
alle Fledermausarten und jeweils mehrere Arten von Amphibien, Reptilien, Falter, Käfern,
Schnecken und vieles andere mehr natürlich auch Pflanzen. Das ist also Gegenstand unserer
Untersuchung und Gegenstand unserer Prüfung unter den Gesichtspunkten des Artenschutzes.

Fahren wir fort (nächste Folie – 21:24)
Nur um einen kurzen Eindruck davon zu kriegen, es ist sehr komplex dieses Feld der
Symptomatik die da abgehandelt werden muss aus der Gesetzgebung heraus was der 44-
1 (§ 44 Abs. 1) sagt. Er relativiert es dann in 45-5 (§ 45 Abs. 5) und wir haben auch die
Möglichkeit der Ausnahme von 45-7 (§ 45 Abs. 7). Das sind die rechtlichen Grundlagen, die
schlussendlich uns die Handlungsanweisung geben, wie wir prüfen müssen, wie wir vor allem
zu unseren Bewertungen kommen und zu unseren Ergebnissen kommen. Die ganze Sache
muss jeweils artenspezifisch durchgeführt werden, das ist noch mal was ganz wesentliches.
Artenspezifisch heißt, dass wir für jede einzelne Art diese komplette Systematik aller 3
Verbote durcharbeiten, durchprüfen müssen und für jede Art eine Aussage machen müssen.

Fahren wir fort (nächste Folie – 22:14)
So, damit kämen wir nun schon zum Untersuchungsgebiet. Das haben wir hier mal dargestellt.
Für die Fledermäuse und für die Vögel, die sich als artenschutzrelevante Gruppen für
den Mittleren Schlossgarten herausgestellt haben, und wir haben hier natürlich auch in
unterschiedlichen Endemitäten untersucht. Wir sehen einmal den vertieft untersuchten
Bereich für die Fledermäuse, das ist der Bereich in dem unmittelbar eingegriffen werden
wird, in dem eine ganze Menge Bäume fallen werden oder verpflanzt werden. Da haben
wir sehr intensive Untersuchungen durchgeführt. Einzelbaumkontrollen. Jeder Baum
wurde erfasst, dokumentiert. Per Hubschrauber äh per Hubsteiger wurde er untersucht mit
Sichtkontrollen, mit Ultraschallkontrollen, mit Detektoren man hat also die ganze Technik die
zur Verfügung steht aus diesen Methodiken heraus hat man angewandt und hier zum Einsatz
gebracht. Darunter haben wir dann die Situation der untersuchten Kontaktflächen, d.h. es
gibt funktionale Räume die liegen außerhalb des Eingriffsbereichs da kommen die Tierchen

aber durchaus vor, die sonst auch im Eingriffsbereich anzutreffen sind. Da haben wir auch
Untersuchungen durchgeführt wie Detektorbegehung, da haben wir wieder aber nicht mehr
die Einzelbaumuntersuchung gemacht so wie wir das im engeren Bereich gemacht haben weil
dort natürlich keine Bäume fallen sollen. Wenn wir uns dann die Vögel ankucken da ist es
so, dass wir einen sehr großen Untersuchungsraum haben. Die Erfassung basiert dabei auf
Sichtbeobachtung und auch auf… Hören?. Die Daten stammen die wir herangezogen haben
stammen vom Nabu von der Ortsgruppe Stuttgart, die dort entsprechende Untersuchungen
gemacht haben, sehr aktuelle Untersuchungen und diese Untersuchungen waren schlussendlich
die Grundlage um für uns eine entsprechende Bewertung heraus daraus abzuleiten.

Kommen wir nochmal zu den Untersuchungszeiträumen. Da haben wir für die Vögel wie
gesagt recht aktuell aus dem Jahr 2010 entsprechende Datenerhebungen die flächendeckend
sind für den Mittleren Schlossgarten und auch für weitere Teile des Schlossgartens.
Diese Erfassungen finden in der Zeit von März bis Juni statt, es ist üblich für diese
Brutvogelkartierung, dass man während der Zeit unterwegs ist, wenn das Brutgeschäft läuft
und die Tiere sich dann auch entsprechend auffällig verhalten sei es durch Gesang, sei es
durch Futterzutrag oder auch entsprechende Revierkämpfe. Darüber hinaus haben wir dann
noch Daten herangezogen aus unseren eigenen Erhebungen durch diese Baumkontrollen und
haben natürlich auch das Thema Habitateignung, ist überhaupt ein Lebensraum hier für die
entsprechenden Arten geeignet, können diese Daten, die wir vom Nabu bekommen haben,
sind sie alle plausibel, sind sie relevant, das haben wir geprüft und haben so intensiv eine
Abschließung durchgeführt, dessen was wir als Grundlage für unsere Bewertung heranziehen.

Dann geht’s weiter mit den Fledermäusen, da haben wir also umfangreiche Erfassungen
durchgeführt zu den Paarungsquartieren, zu den Paarungshabiaten im Zeitraum vom August
bis September und haben uns anschließend den Winterquartieren gewidmet. Herr Kirchberg
hat bereits schon darauf hingewiesen, dass wir da bis Ende November unterwegs waren.
Zu der Erfassung der Wochenstuben haben die Baumkontrollen genutzt indem wir ganz
plastisch (rechts im Bild) unterwegs sind und jede Baumhöhle angeschaut haben ob sie eine
entsprechende Eignung hat als Wochenstube und haben darüber hinaus natürlich auch noch für
die Arten die hier vorkommen an Fledermäusen aus deren Biologie und aus deren Ansprüchen
heraus abgeleitet ob eine Wochenstube vorkommen kann oder nicht.

Die Untersuchungsmethoden. Bei den Vögeln ist es so, dass die Erfassung über
Lautäußerungen und über Sichtbeobachtungen stattfinden, dass ist die gängige Praxis dazu.
Die Einstufung ob eine Art Brutvogel ist oder nicht, die läuft dann über das individuelle
Revier an seinem Verhalten, das sollte möglichst mehrmals erfasst werden, das auch immer
an der gleichen Stelle in auffälligen Revieren zeigt, dass er ein anderes Revierverhalten
zeigt, dass er beispielsweise ein Nest baut, dass er Futterzutrag hat zu seinen Jungtieren etc.
All solche Dinge sind dann die Maßstäbe dafür, einen Brutvogel bzw. ein Brutvorkommen
zu definieren. Darüber hinaus hatte ich vorhin schon darauf hingewiesen haben wir unsere
eigenen Erhebungen diese zusätzlichen Baumkontrollen mittels Hubsteiger wo wir dann auch
nochmals haben nachweisen können, dass in diversen Höhlen Nester drin sind, so wie das hier
unten abgebildet ist. Im oberen Bild sehen Sie, dass wir mit dem Hubsteiger hier ganz hoch in
die Baumkronen hineingegangen sind um auch wirklich alles erfassen zu können, was ggf. vor
Ort zu finden ist.

Fahren wir fort. Untersuchungsmethode zu den Fledermäusen. Ich hatte vorhin schon
angesprochen, wir haben Einzelbaumkontrollen gemacht hier mit dem Einsatz entsprechender
Technik. Wir sehen oben rechts (26:40) eine Mikrokamera. Diese Mikrokamera ist auf
entsprechende flexible Schläuche aufgetragen. Man sieht sie dann in den Blick? gedreht und
mit diesen Schläuchen geht man dann in die Höhlen hinein und filmt dort, ob sich dort irgend
was aufhält. Man kann also auf die Art und Weise ermitteln ob eventuell Tiere drin sind. Wir

sehen auch auf dem unteren größeren Bild wie der Kollege das gerade ausführt, wie er den
Schlauch mit der Kamera einführt und auf dem Monitor nachvollziehen kann was sich darin
befindet. An der Stelle vielleicht noch ergänzend. Wenn man solche Höhlen findet und sie
sind besetzt, insbesondere in Plätzen mit größerer Anzahl an Fledermäusen dann kann man
das auch riechen. Diese Tierchen haben keinen guten Geruch und wenn man ein bisschen
versiert ist dann kann man durchaus auch mal das Näschen da dranhalten und kriegt einen
Eindruck darüber, ob da Tierchen drin sind oder vor jüngerer Zeit drin waren. Also auch das
sind Möglichkeiten hier zum konkreten Hinweis.

Darüber hinaus haben wir dann die Detektoren im Einsatz. Das sind Aufzeichnungsgeräte, die
den Ultraschall erfassen, dauerhaft erfassen und natürlich auch sehr selektiv und analytisch
erfassen, woraus wir danach wirklich ableiten können welcher Arten sind da und welches
Verhalten zeigen sie am jeweiligen Standort. Abschließend noch Detektorbegehungen. Da sind
wir also mit mobilen Ultraschallgeräten unterwegs und erfassen auch im weiteren Umfang des
Untersuchungsgebietes ob hier Fledermäuse sich aufhalten und wenn ja ihre Verhaltensweisen.

So, damit kämen wir zu den Untersuchungsergebnissen. Bei den Vögeln ist es so, dass wir
nun 46 Brutvogelarten für den Mittleren Schlossgarten nachgewiesen haben, ahm Vogelarten
nachgewiesen haben. Davon sind 28 Arten Brutvögel. Ich hab vorhin angesprochen welche
Arten sind artenschutzrechtlich relevant. Das sind alle europäischen Vogelarten, d.h. die
Gelbkopfamazone ist hier ausgenommen und genauso ist die Straßentaube ausgenommen. Das
ist die einzige Ausnahme, die hier die Richtlinie zulässt. Wir haben überwiegend häufige und
ungefährdete Arten und wenn wir uns die Betroffenheit im Eingriffsbereich anschauen, dann
sehen wir dass wir hier 20 Arten haben die durchschnittlich mit 2,3 Brutpaaren vorkommen.
Das heißt es ist ein relativ geringer Bestand, man kann es auch ein bisschen an der Karte
erkennen. Das innerhalb der schraffierten Fläche, die den unmittelbaren Eingriffsbereich
darstellt, hier nur recht wenig Arten anzutreffen sind, während in anderen Bereichen deutlich
mehr ist. Das liegt daran. An dieser Verteilung bildet sich auch ab, dass gerade der Bereich
des Mittleren Schlossgartens, in dem wir uns hier mit der Maßnahme realisieren wollen, der
Bereich ist der am intensivsten gestört ist durch die Bauzeitnutzung und das natürlich vor
allem dann, wenn die Vögel brüten im Frühjahr und im Sommer und insofern ist natürlich eine
erhebliche Vorbelastung gegeben.

Kommen wir zu den Ergebnissen von den Fledermäusen. Wir haben 5 Fledermausarten
nachgewiesen. Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Kleiner und Großer
Abendsegler. Herr Kirchberg hat es vorhin angesprochen, zwei belegte Winterquartiere
konnten ausgemacht werden. Diese sind entsprechend dargestellt. Sie sind auch entsprechend
ausgegrenzt jetzt von den weiteren Maßnahmen dass hier nichts passiert, sondern dass die
Tiere erst entsprechend ihrer normalen Jahreszeit … diese Quartiere verlassen und somit
dementsprechend eingebunden sind.

Wichtiger Hinweis an der Stelle: Insgesamt haben wir wenig Quartieranteile, das hängt damit
zusammen, dass wir eine perfekte Baumpflege haben. Auch die Platanen im vorderen Bereich,
wo sich der Juchtenkäfer aufhält, haben zwar diese großen Höhlen, aber die sind sehr gut
gepflegt und alle anderen Bäume zeigen dann dort kein Totholz, was natürlich unter den
Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht hier auch nicht zulässig wär. Andererseits ist es
so, dass das Totholz das Element ist, das Strukturelement in solchen Bäumen, was natürlich für
Arten gewöhnlich für Fledermäuse ganz bedeutsam wäre und es fehlen aufgrund der sehr guten
Baumpflege.

Wir haben keinen Hinweis auf Wochenstuben durch die entsprechenden Untersuchungen der
Baumhöhlen so wie wir das durchgeführt haben und in dem Bereich vom Ferdinand-Leitner-
Steg, also der Bereich in dem auch die Juchtenkäfer vorkommen, das ist der bedeutendste im

Hinblick auf die Fledermäuse.

Jetzt hab ich noch 2 Beispiele herausgegriffen um es noch ein bisschen plastischer zu machen.
Das ist einmal die Hohltaube. Die Hohltaube kommt mit 2 Brutpaaren innerhalb dieses
Juchtenkäferbereichs vor. Obwohl wie hier das keine sehr hohe Population ist?, aber wir haben
hier ebenso eine hohe Höhlendichte. Die Platanen haben die meisten Höhlen und das Angebot
an Höhlen ist für die Hohltaube der limitierte Faktor in welcher Dichte sie vorkommt und
wo sie vorkommt. Hier haben wir die Situation, dass wir diesen sehr sehr … Raum in diesem
Bereich bereits zwei Brutpaare ihre Quartiere darin bezogen haben. So, gleichwohl ist für
diese Brutpaare im Zusammenhang mit der Bauausführung durchaus zu erwarten, dass sie
ggf. diese Standorte aufgeben und wir in diesem Sinne dann auch einen artenschutzrechtlichen
Konflikt hätten. Diesen Konflikt mussten wir bewältigen und dazu führen wir entsprechende
Maßnahmen durch. Diese Maßnahmen sind im einzelnen das wir entsprechende Installationen
durch Nisthilfen durchführen. Nisthilfen wieder im Sinne des limitierenden Faktors, was
brauchen die Tiere um woanders sich niederlassen zu können um an anderer Stelle neue
Reviere bilden zu können. Nachher können wir uns noch etwas detaillierter anschauen, wie
diese Nisthilfen aussehen.

Ein weiteres Ergebnis zu den Fledermäusen. (32:32) Da ist es so, ich habe mich hier mit
dem Abendsegler auseinandergesetzt, auch der wurde vorhin schon erwähnt. Wir haben den
Nachweis von Abendsegler-Winterquartieren und in diesem Sinne haben wir auch für den
Abendsegler einen entsprechenden Konflikt. Und auch hier müssen wir mit entsprechenden
Maßnahmen diesen Konflikt bewältigen und die Maßnahmen sehen so aus, dass wir einerseits
den Verlust der Höhlen dieser Winterquartiere dadurch kompensieren, dass wir Ersatzquartiere,
künftige Quartiere installieren im weiteren Verlauf des Mittleren Schlossgartens und darüber
hinaus natürlich auch jetzt während der Bezugszeit dieser Winterquartiere diese Quartiere
schonen und nicht beanspruchen. Darüber hinaus sei darauf verwiesen, dass wir diese
ökologische Baum…? haben, wie auch schon mal angesprochen haben und es wird natürlich
darüber hinaus noch eine technische Überwachung dieser Bäume praktiziert.

Damit kämen wir zu den Maßnahmen im einzelnen, beginnen wir mit den Vögeln. Da
haben wir 2 Vermeidungsmaßnahmen…. Das ist einmal die Bauzeitenbeschränkung für
die Baufeldfreiräumung. Wir dürfen natürlich nicht fällen, wenn gerade ein Brutgeschäft
besteht und die Gefahr bestünde, dass Tiere getötet werden. Und das bezieht sich genauso auf
entsprechende Abrissarbeiten von Gebäuden auch dort muss man schauen, ob da Brüter drin
sind oder nicht und entsprechend uns mit unserer Maßnahme anpassen.

Der zweite Punkt ist das Thema Fledermäuse. Hier haben wir ebenfalls eine
Bauzeitenbeschränkung, gerade im Hinblick auf die Winterquartiere für diese
Baufeldfreiräumung. Dann vermeiden wir erhebliche Beunruhigungen im Hinblick auf
Erschütterungen und Licht, d.h. die ganzen Lichtinstallationen für die Baustellen müssen
so ausgerichtet sein, dass keine unmittelbare Beleuchtung der Höhlen stattfindet, weil das
die Tiere stören würde, möglicherweise aus dem Winterschlaf erwecken würde und genau
das sollte nicht passieren. Den Erhalt der Winterquartiere wollen wir wie vorhin schon
angesprochen ..ökologische Baubegleitung…

(33.50) Auf der Folgeseite haben wir dann die Funktionssicherungsmaßnahmen CDF –
continuous ökological functionality heißt es auf schlau und hier haben wir zwei Maßnahmen,
das ist einmal die Installation dieser Hohltaubenkästen, das ist das rechte Bild, da sehen
wir einen dieser Kästen für die Hohltauben und dann haben wir die Installation der
Großraumhöhlen für die Fledermäuse, das ist das mittlere Bild. Ein solcher Kasten aufgehängt
wirkt relativ klein, ist aber dann doch eine deutlich große Tonne die an die 30 Kilo wiegt und
im linken Bild sieht man wie eine solche Tonne oben im Baum aufgehängt ist. Das sind also

diese Funktionssicherungsmaßnahmen.

Dann käme ich zur Schlussfolgerung und zum Fazit:
Festhalten möchte ich die Untersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte
unter Anwendung allgemein üblicher und mit Hilfe modernster Technik. Wir haben
also wirklich hier den Standard angewandt was notwendig ist und darüber hinaus.
Die Untersuchungsergebnisse bilden eine stabile Grundlage zur Ableitung gesicherter
Bewertungen. Die Realisierung des Vorhabens ist mit Auswirkungen auf europarechtlich
geschützte Arten verbunden. Durch Vermeidungs- und Funktionssicherungsmaßnahmen
werden Verbotstatsbestände nach § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen.

Projektsprecher Dietrich:
(35:10)…Ich würde gerne zum Abschluss noch einmal eingehen auf einige allgemeine Themen
im Bereich Bauen, Planung und Vergaben die anstehen. Zunächst mal zum Abriss Südflügel.
Bis zum 13.1. haben ja die Entkernungsarbeiten begonnen. Der tatsächliche Abriss wird im
Laufe der nächsten Woche beginnen. Das wurde einleitend auch erwähnt. Insgesamt wird
für den Rückbau des Südflügels mit einer Gesamtrestbauzeit von etwa 8 Wochen gerechnet
und derzeit liegt die Bahn mit den Maßnahmen an Entkernungsmaßnahmen im Plan, also
nächste Woche beginnt der Abriss selbst. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme werden
auch einige Bäume am alten Busbahnhof, es sind glaub ich 18 Bäume die mit den 176
nichts zu tun haben auch entfernt werden. Der Rückbau des Südflügels erfolgt auf Basis
des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005, das EBA hat uns ausdrücklich
noch einmal bestätigt, dass diesem Abriss jetzt nichts mehr im Wege steht. Der Abriss ist
notwendig einmal für die Herstellung des Querbahnsteiges und der neuen Zugänge zum
Hauptbahnhof aus der südlichen Richtung her, die wir noch durchführen müssen. Wie Sie
wissen im Grundwassermanagement ruhen die Arbeiten solange bis die Anhörung des Bundes
abgeschlossen worden ist vom EBA. Hier werden in den nächsten Wochen werden diese
Anhörungen soweit wir es wissen auch stattfinden. Und die Beteiligung des BUND kann aus
Sicht der Bahn ohne weiteres erfolgen und wird von der Bahn auch aktiv unterstützt werden.

Zum Technikgebäude. Hier laufen zur Zeit die Ausschreibungen für die Neuvergabe des
Technikgebäudes. Mit den Arbeiten dazu im Technikgebäude wird voraussichtlich Ende des
ersten Quartals 2012 also relativ zeitnah bzw. Anfang April begonnen werden. Die Arbeiten
am Gleisvorfeld sind jetzt soweit abgeschlossen. Da sind noch Restarbeiten notwendig und
die werden dann durchgeführt, wenn ebe der Querbahnsteig eingerichtet ist und der Zugang
vom Süden her zum Bahnhof dann, wenn der Südflügel weg ist auch gewährleistet ist. Ein
offenes Thema ist noch die alte Bahndirektion hier nebenan. Das Hauptgebäude bleibt ja wie
Sie wissen erhalten. Die Seitenflügel und der hintere Gebäudekomplex werden abgetragen.
Hintergrund dazu ist, auf der Fläche wird die Startbaugrube für den PFA 1.5 dann eingerichtet,
also Tunnel Richtung Bad Cannstatt und Feuerbach.

Zu der Planänderung PFA 1.2, hier geht es um die Planergänzung in Bezug auf die
Tunnelbautechnik für den Fildertunnel. Hier die Anhörung findet glaub ich jetzt am 30.1.
statt also Montag ist die Anhörung dafür …Dann PFA 1.3 glaub ich müssen wir heute nicht,
das können wir gerne nachher nochmal drüber reden aber ich glaube das ist ausgiebig das
Thema mehrfach behandelt worden will ich auch jetzt heute nicht näher darauf eingehen. Hier
gibt es ja die verschiedenen Varianten und verschiedene Anhörungen und Diskussionen die
gerade stattfinden und da wird man mal sehen, Ende Januar wenn es die nächste Veranstaltung
ist, wie sich da jetzt die verschiedenen Positionen dann ergeben werden. Wichtig ist hierbei
noch es gibt den Arbeitskreis der gebildet wurde zwischen Bahn und Land. Es wurden je 3
Personen ernannt vom Verkehrsministerium und von der Bahn, also insgesamt 6 Personen die
jetzt bis Mitte Februar dem Herrn Minister Hermann und Herrn Dr. Kefer mal Konzepte und
Vorschläge vorstellen sollen. Dieser Arbeitskreis tagt schon seit mehreren Tagen.

Bei den Vergaben steht ja vor allem jetzt an die Vergabe PFA 1.1 und 1.5. Hier sind wir
zuversichtlich, die Bahn ist zuversichtlich, dass wir diese in den nächsten Wochen dann
abschließen kann. Es handelt sich dabei um die Talquerung selber und die Tunnel nach
Feuerbach und Bad Cannstatt, das sind die beiden Großvergaben, die jetzt in den nächsten
Tagen, möglicherweise Wochen tatsächlich anstehen. Soviel zu dem was im Moment
allgemein zu den restlichen Baumaßnahmen zu sagen ist. Ich fass nochmal zusammen:
Südflügelabriss im Laufe der nächsten Woche wird begonnen, Bauzeit 8 Wochen vorgesehen,
Restbauzeit 8 Wochen, insgesamt 10 Wochen waren’s ja, 2 Wochen haben wir gebraucht für
die Entkernung und die nächsten 2 Wochen dann beginnt die Baufeldräumung im Mittleren
Schlossgarten mit dem Versetzen und Fällen der Bäume. Das war’s von meiner von unserer
Seite. Jetzt stehen wir selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung.

Fragerunde (40:40)

Wie lange .. wie viel Zeit ist angesetzt für die Baumarbeiten im Mittleren Schlossgarten?

Dietrich: 29. Februar 2012

Also es hieß mal ursprüglich, dass es so Minimum 3 Wochen dauern würde mit Tag- und
Nachtschicht.. der Geräteeinsätze. Ich meine die Zeit ist ja recht knapp. Haben Sie da auch
schon eine Ausnahmegenehmigung vorgefühlt und wie beginnen die Arbeiten. Beginnen Sie
mit dem Fällen oder mit dem Versetzen?

Dietrich: Zunächst mal wird begonnen mit dem Fällen, weil man den Raum braucht. Beim
Versetzen müssen eben bestimmte Bäume schon weg sein, damit man die überhaupt versetzen
kann. Deswegen muss man von der Reihenfolge in groben Zügen zuerst Fällen und dann
Versetzen… RA Kirchberg: Erst kommt der Zaun noch… … Dietrich: Jetzt kommt erst mal
der Zaun, der gemacht werden muss, die Zäune die gemacht werden müssen aber entsprechend
auf Ihre Frage formuliert. Es kann durchaus möglich sein, dass man auch parallel beim
Fällen einiger Bäume bereits mit der Versetzung beginnen kann aber aufgrund der jetzigen
Terminplanung, die man mit der Polizei gerade dabei ist abzustimmen geht man davon aus,
dass wird knapp, vollkommen richtig, dass man den Termin Ende Februar einhalten kann.
Parallel dazu gibt’s natürlich alternative Überlegungen, die man speziell beim ah bei den
Bäumen die zu versetzen sind mögliche Ausnahmegenehmigungen erhält, aber wir hoffen und
glauben auch, dass wir dies nicht brauchen.

Ich hätte gerne gewusst, wie viel denn die Versetzungen kosten oder die Baumfällarbeiten
dann auch und was die ganzen naturschutzrechtlich Maßnahmen kosten und Untersuchungen
usw. und dann wollt ich wissen werden hier den Ausgleichsfond mit den 100.000 Euro.. und
dann wird ja immer von den Gegnern gesagt es wären keine Auftragnehmer für den Nesenbach
vorhanden? Könnten Sie sich dazu mal äußern?

Dietrich (wischt sich über die Augen): Ja, also das erste, die genauen Kosten für die …
der Bäume die man versetzt kann ich Ihnen jetzt aktuell nicht sagen, aber das Feld ist
überschaubar, also es waren glaub ich rund zwischen 3- und 4000 Euro pro Baum. Ich weiß es
nicht genau, aber das war die Größenordnung…. 10 Millionen das war ja das große Problem
wären es gewesen, wenn man die ganz großen Platanen hätten versetzt werden müssen.
Das hätte zwischen 100.- und 300.000 Euro gekostet. Also wir reden hier jetzt gemessen an
Gesamtkosten an überschaubare Größenordnungen. Also es sind ca. 200- 300.000 Euro die
das Versetzen der Bäume kosten… Die Kosten jetzt für diese ganze gutachterliche Begleitung,
darüber kann ich Ihnen im Moment wirklich nichts sagen. Es ist aber übrigens ein Thema,
dass eigentlich ein Zusatzthema war, wo aber alle auch gesagt haben das muss man machen.

Das muss man sich teilen. Ein Projekt, dass man solche Projekte wenn die Baumaßnahmen
beginnen dann einfach auch solche Untersuchungen machen muss. Also insofern wird man
nicht mit Zusatzkosten rechnen, sondern das sind eben normale Folgekosten die irgendwann
soundso angefallen wären oder anfallen werden.

Zum Nesenbachdüker, ich weiß nicht hab ich mehrfach bereits erklärt, es ist falsch, dass es
nicht Firmen gibt, die sich nicht darum bewerben. Es ist offen in diesem Zusammenhang mit
welchen anderen Vergaben man das verbindet, mit welchen konkret kann ich Ihnen nicht
sagen, aber – was ich Ihnen sagen kann – wenn wir die Vergaben von 1.1. und 1.5 verkünden
werden und damit werden wir auch konkret zum Thema Nesenbachdüker uns dazu äußern
können, wie man das abarbeitet. Diese Herausforderung. Aber die Aussage, es gäbe keine
Firmen ist absolut falsch. Es gibt genügend Firmen die sich um diese Arbeiten bewerben.

Und Ausgleichsfond…?

Dietrich: Das ist eines der offenen Themen für den nächsten Lenkungskreis. Im Moment hat
sich die Bahn bereit erklärt in die Vorleistung zu gehen, aber Sie wissen ja es gibt noch einige
strittige Themen die Kosten aus der Schlichtung, gerade das Thema der Kosten zum Versetzen
der Bäume, gerade die jetzt wo man sich im Lenkungskreis hoffentlich darüber verständigen
wird, ob das jetzt aus dem Risikotopf oder getrennt finanziert werden muss. Also das ist ein
offenes Thema, das im nächsten Lenkungskreis hoffentlich dann …

Ich geh mal davon aus, dass diese Zusatzleistungen, die mit dem Projekt eigentlich nichts zu
tun haben getrennt finanziert werden aber das muss man natürlich Sie wissen dazu gibt es
unterschiedliche Auffassungen.

Frage an den Gutachter: Von den Gegnern wird u.a. kritisiert, dass der Beobachtungszeitraum
zu kurz sei. Sie haben ja vorher selbst erwähnt, er umfasst nur wenige Monate im Herbst
bzw. im Jahresende und es gilt wohl als allgemein anerkannt, was ich mir auch habe sagen
lassen, dass man zumindest 1 Jahr verstreichen lässt bei der Beobachtung. Warum ist das
hier nicht geschehen und warum sagen Sie fachlich sei dem Genüge getan wenn doch sehr
viel andere Menschen, die sich mit diesen Dingen befassen sagen, dass dies bei diesem
Beobachtungszeitraum nicht der Fall sein kann. Können Sie uns etwas zu diesem Widerspruch
sagen?

Dr. Matthäus: Also das Thema Beobachtungszeitraum, wir müssen da ja nochmal
differenzieren zwischen den Vögeln und zwischen den Feldermäusen. – Einwurf: Fledermäuse
Fledermäuse okay. Da ist es so, das was bemängelt wird ist das Thema mit den …quartieren,
also mit den Wochenstubenquartieren, dass wir diese nicht über Arterfassung erhoben
haben sondern auf dem Wege der Baumhöhlenkontrolle. Die Intensität, mit der wir die
Baumhöhlenkontrolle durchgeführt haben hier bei dem konkreten Projekt ist in der Form nicht
üblich. Wir haben dies doch sehr intensiv versucht. Dadurch, dass wir diese Intensität bei
der Baumhöhlenkontrolle haben anwenden können, ermöglicht uns das auch auf dem Wege
auch zu anderen Zeiträumen tatsächlich zu ermitteln ob eine Wohngrube da ist bzw. eine
Wohnstube ..Quartier gegeben ist oder nicht also da haben wir im Prinzip eine methodische
Rochade gemacht, die uns ermöglicht hat, einen kürzeren Zeitraum auch als ausreichend zu
deklarieren.

Direkt dazu: Es ist ja nicht nur die Gegner, die das bemängeln, sondern es ist auch das
Regierungspräsidium …als obere Naturschutzbehörde

Dr. Matthäus: Das ist richtig. Das Regierungspräsidium bezieht sich mit diesem Hinweis
auf den Mangel auch auf die gängigen Methoden, die gängigen praktischen Methoden, dass

eben über die Arterfassung zu anderen Zeiten die Detektion mit den Ultraschallgeräten die
Wochenstuben erfasst werden. Das Regierungspräsidium rügte an der Stelle nicht, dass mit
unseren Baumhöhlenkontrollen in all der Intensität wie wir sie geführt haben wir jetzt doch
hier eine ganz andere Dimension an Datenqualität liefert als das sonst üblich ist.

2 Verständnisfragen: Wie groß in qm ist ungefähr das Feld im Schlossgarten welches dann
betroffen sein wird von dem Bauzaun und die zweite Frage wär, Sie haben ja gesagt 2 von 176
Bäumen werden wegen der Fledermäuse später gefällt. Die 20 in denen der Juchtenkäfer drin
sind also was passiert mit denen, das ist mir jetzt nicht ganz klar.

Dietrich: Die 2 Bäume? Diese 20 die bleiben, die bleiben erhalten.

Aber trotzdem bleibt die Zahl 176?

Dietrich: Ja, aber die 20 bleiben generell erhalten und die 2 werden dann gefällt erstens mal
wenn die Fledermäuse ihren Winterschlaf beendet haben und können dann aber frühestens erst
wieder im Oktober gefällt werden, wenn man nach der Vegetationsperiode dann wieder die
Erlaubnis hat. Die bleiben dann bis zur Beendigung des Winterschlafes bis Oktober stehen.

Wie groß ist das Gelände?

Dietrich: Das abgesperrt wird? Kann ich nicht beantworten.

Wo stehen die denn eigentlich, die beiden Bäume. Also kann man denn dann tatsächlich mit
den Rodungen anfangen?

Dietrich: Jaja. Die sind dort wo die Logistik ist und dann müssen die eben umfahren werden.

Unbekannt: Ein Baum steht ggü. dem Juchtenkäferareal direkt an diesem Weg und der zweite
in dem Bereich, wo die Grundwassermanagementanlage ist.

Mich würde das noch interessieren mit den Vögeln und mit den Fledermäusen. Wie haben Sie
denn erkannt, dass ausgerechnet diese 20 Bäume jetzt für den Juchtenkäfer so wichtig sind
oder wo ist denn der jetzt?

Dr. Matthäus: Dieser Juchtenkäfer weilt nicht in unserer Bearbeitung, …

RA Kirchberg: Also diese Juchtenkäferbäume sind im August 2010 von dem
Sachverständigen Wurst bei den Kontrollen entdeckt worden, die vor dem Bau der
Grundwassermanagementanlage dann durchgeführt worden sind. Sie haben mit der
Grundwassermanagementanlage nicht unmittelbar etwas zu tun, aber die Untersuchungen von
Herrn Wust erstreckten sich dann nochmal auf den gesamten Mittleren Schlossgarten. Bei
dieser Gelegenheit hat er diese Feststellungen getroffen und dann auch in einem Gutachten
festgehalten. In dem Gutachten hat er auch den Plan dann wiedergegeben. Der zeigt also
den Bereich etwa zwischen dem Ferdinand-Leitner-Steg und der Unterführung dann auf
dem Weg vom Planetarium in die Klettpassage. Und in diesem Bereich ist halt dieser
Anführungszeichen wertvolle Juchtekäferbestand festgestellt worden und soll eben jetzt auch
geschützt werden indem wir rund um diesen Bereich einen Bau… also einen Zaun ziehen, der
1,80 m groß sein wird und es wird dann auch noch einen sozusagen Kleintierzaun geben, einen
Krabbelschutzzaun, damit die Tiere im Mai bis Juni nicht unter diesem Zaun durchkriechen
können sondern in diesem Areal sich auf… ja ah ja bleiben können, nicht dass sie in die
Baugrube stürzen … Gelächter

Also Sie denken der Juchtenkäfer bleibt dann da wo Sie ihn einsperren?

RA Krichberg: Der… der eingesperrt (haha) Der Juchtenkäfer lebt in Baumhöhlen bzw. dort
leben die Puppen dieses Juchtenkäfers und die ernähren sich von einem Pilzsubstrat, das in
diesen Baumhöhlen gebildet hat. Die Entwicklungszeit ist 3-4 Jahre. Der Käfer selbst, da leben
meist die Männchen 4 Wochen und die Weibchen 6 Wochen und das in der Zeit von etwa ja
Mai, wenn’s halt dann wärmer wird ähm bis in den Mai, Juni, Juli und in der Zeit sind diese
Käfer als Käfer zu sehen. Geschützt werden im wesentlichen aber die Larven dieser Tiere.

Vom Zaun?

RA Kirchberg: Ja der Zaun ist deshalb nötig, weil äh diese Tiere natürlich gegen
Beunruhigungen empfindlich sind, weil sie auch dem Licht usw. Einfluss empfindlich sind
und ah weil auch die Bewässerung garantiert werden muss, weil unmittelbar nebendran wird
später die Baugrube sein. Da müssen wir auch dafür sorgen, dass die Bäume stehen. Wir
haben die jetzt sozusagen in die Verantwortung bekommen. Wir müssen uns um die kümmern.
Damit ist bei Planfeststellung nicht gerechnet worden, aber das ist das Ergebnis dieser
artenschutzrechtlichen Verpflichtung, die wir haben und jetzt wollen wir uns auch richtig um
die kümmern und wollen auch die Verantwortung wahrnehmen können.

Warum wird diese Verantwortung erst jetzt wahrgenommen, dann hätte man sich vielleicht ja
auch Verzögerungen ersparen können ?

Dr. Matthäus: Die Verantwortung.. fangen wir mal so an. Als der Planfeststellungsbeschluss
erlassen wurde waren diese Tiere nicht dort. Ja.. (Gemurmel) Das hängt schlicht und ergreifend
vermutlich damit zusammen, dass diese Höhlen, in denen die leben, damals von Tauben besetzt
waren und Taubenkot und Larven vertragen sich nicht. So stand das zumindest 2003 auch
in dem Gutachten. Die wurden 2010 entdeckt. Einen Zaun konnten wir seit 2010 nicht dort
aufstellen, zum einen weil es noch nicht nötig war und zum anderen weil dort im Moment
Parkbewohner Zelte aufgestellt haben und Baumhäuser errichtet haben. Die wollen wir nicht
einsperren.

Hat das EBA in dem Beschluss, in dem Sie ja die Rücknahme des Fällverbots begründet hat,
weitere Auflagen gemacht oder Schutzmaßnahmen die jetzt über das hinausgehen, was Sie
sowieso vorhatten und ist es möglich diesen Beschluss öffentlich zu machen, dass man ihn
nachlesen kann?

Dr. Matthäus: Also ich gehe davon aus, dass das EBA auf seiner Informationsseite diesen
Beschluss vermutlich bekannt machen wird. Wenn das noch nicht geschehen ist wird das
vielleicht noch geschehen. Aus unserer Sicht würden jetzt keine Bedenken bestehen diesen
öffentlich zu machen weil da stehen keine Geheimnisse drin sondern es wird dort im einzelnen
beschrieben, wie wir mit diesen Bäumen umzugehen haben. Unser Maßnahmenplan wird
sozusagen verbalisiert und es sind dort Auflagen drin. Eine ist drin, die ich im übrigen noch
nicht verstehe, das muss ich auch einräumen. Dort ist nämlich verboten, dass die beiden Bäume
um die es geht in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober gefällt werden. Der fachliche
Hintergrund hat sich mir noch nicht erschlossen, aber das wird uns sehr wahrscheinlich noch
gelingen, das zu hinterfragen. Außerdem muss es nicht zwingend relevant werden, das kann
auch irgendwie… das ist aber jetzt auch nicht wichtig. Wir werden mit diesen Bäumen auf
jeden Fall sachgerecht umgehen und werden erst dann fällen, wenn wir fällen dürfen und nicht
zu Zeiten außerhalb und ansonsten wie gesagt gibt der Beschluss im wesentlichen das wieder,
was wir schon als Plan beschrieben hatten, er ist vielleicht in dem ein oder anderen Punkt noch
etwas detaillierter z.B. werden wir, ich kann es ja auch mal zitieren, zu dem Juchtenkäferzaun:
Dieser Schutzzaun hat den Mindestanforderungen der DIN 1829 zu genügen und ist zusätzlich

mit einem gegen die Abwanderung von Juchtenkäfern geeigneten Kleintierschutzzaun zu
versehen. Das ist für uns etwas neu, aber der Hintergrund ist klar. Ich habe eben versucht,
vielleicht auch etwas juristisch zu beschreiben, aber im Kern stimmt das schon.

Ich wollt da noch fragen: Eine evtl. Ausnahmegenehmigung wenn die Baumfällung nicht
rechtzeitig fertig wird wer müsste diese dann erteilen? Wäre das wieder das EBA oder?

Dr. Matthäus: Also wir haben im Moment keinen Anlass über so eine Ausnahmegenehmigung
nachzudenken, weil wir immer noch davon überzeugt sind, dass dieser angesprochene
Zeitrahmen genügen wird und diese Genehmigung diese Ausnahmegenehmigung wird
entweder vom EBA in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde erteilt. Das EBA ist
unsere Bauaufsichtsbehörde und deswegen auch im Kern dafür zuständig, ggf. wenn das EBA
uns da an die höhere oder an die untere Naturschutzbehörde, weil es geht immerhin auch um
eine Maßnahme innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart verweist, werden wir da den Antrag
stellen. Das würden wir, wenn es überhaupt nötig sein wird, mit den zuständigen Behörden
abstimmen.

Es gibt ja im Park, Herr Dietrich, nicht nur Konflikte mit Käfern und Fledermäusen
sondern auch Konflikte mit Menschen. Was erwarten Sie denn in den nächsten Wochen an
Auseinandersetzungen mit Menschen, die sich gegen das Projekt wenden und im Bereich
Zugvögel, im Bereich Park. Gibt es etwas, das Sie befürchten oder etwas woran Sie appellieren
möchten?

Dietrich: Also zunächst mal meine ich, wir haben auch festgestellt bei der Aktion letzten
Samstag im Wagenburgtunnel, dass natürlich ein harter Kern von Gegnern weiterhin
massiv protestieren wird. Damit muss man rechnen. Aber insgesamt glaube ich schon, dass
die Volksabstimmung und auch den Umgang mit diesen Themen, die wir heute ja auch
beschrieben haben, die große Menge von Gegnern eher beruhigt hat als weiter das als das
weitere Eskalation stattfindet. Mein Appell ist schlicht und ergreifend, dass auch die Gegner
akzeptieren, dass wir nicht nur das Recht haben zu bauen sondern auch die Pflicht. Die Bahn
ist vertraglich dazu verpflichtet erstens und zum zweiten ist sie darüber hinaus legitimiert
durch die Volksabstimmung. Ich glaube es gibt kein legitimierteres Projekt in diesem Land in
Deutschland als dieses Projekt und ich glaube auch dass es zunehmend auf fruchtbaren Boden
stößt, dass man auch wenn man dagegen ist sich dann entsprechend dann auch so verhält,
dass man zwar dagegen ist aber nicht massiv protestiert. Was die Zeltstadt anbelangt kann
ich sagen, dass die Polizei das haben wir erfahren da sehr optimistisch ist, dass man da keine
größeren zumindest mit den Zeltbewohnern Krawalle erwartet. Da gibt’s auch wohl Gespräche
mit der Polizei und auch zwischen den Bewohnern. Ansonsten glaube ich und hoffe ich, dass
die Maßnahmen natürlich Protest auslösen werden, aber nicht in dem Maße, wie es letztes Jahr
war und da sind wir eigentlich sehr zuversichtlich.

Ich wollte nochmal zu den Vergaben fragen: Es hieß ja im letzten Jahr immer, dass bis Ende
des Jahres 50 % des Auftragvolumens vergeben sein sollen und 90 % aller Tunnelarbeiten.
Was hat es jetzt mit diesen Vergaben …, sind die dann verzögert?

Dietrich: Das hat sich einfach schlicht und ergreifend verzögert, weil man noch nicht die
Preis die Ziele erreicht hat, die man sich eigentlich vorgenommen hat. Es sind einfach
Verhandlungen und natürlich ist klar, je mehr auch die Anbieter wissen dass man unter Druck
ist desto höher sind die Preise. Und da muss man jetzt eben schauen. Es gilt letztendlich hier
ein optimales Preis-Leistungsverhältnis vor dem Termin. Es ist in der Tat richtig, eigentlich
hatten wir gehofft, dass bis Ende des Jahres die Vergaben erfolgt sind und diese 50 %
anVergaben und 90 % Tunnel beziehen sich genau auf diesen Abschnitt 1.1 und 1.5 wo wir
gerade eben gesagt haben, dass wir glauben, das in den nächsten Wochen das stattfindet. Aber

in der Tat haben sich die Vergaben verzögert.

Herr Dietrich, können Sie sagen, wie viel des Volumens Sie hinterher hinken…

Dietrich: Natürlich nicht. Das sind Vergabeverhandlungen, es sind nicht nur Geld, es sind
nicht nur finanzielle Themen. Es sind auch Terminthemen, Ablaufthemen. Das sind einfach
umfangreiche Verhandlungen die geführt werden müssen und selbstverständlich kann ich über
die Vergabeverhandlungen nicht berichten.

Ich wollte jetzt auch keine Summen erfahren, sondern darüber die Ziele waren ja 50 – 90 ….
Bis zum Ende des Jahres. Wieviel sind jetzt…

Dietrich: Also ich kann Ihnen auch sagen, um die Frage konkret zu beantworten. Wir gehen
immer noch davon aus, dass wir uns in dem Rahmen bewegen werden, der beim letzten
Lenkungskreis Ende September kommuniziert worden ist. Wo wir da gesagt haben, wie groß
die möglichen Vergaberisiken sind bzw. Kostenrisiken. Dieser Rahmen, in diesem Rahmen
bewegt man sich aktuell immer noch aber wie gesagt, es gilt jetzt ein optimaler Preis und ein
optimales Leistungsverhältnis vor einem unbedingten Termin aber wir haben in der Tat hier
eine Verzögerung.

Ich habe noch eine Frage zu den Verpflanzungen der Bäume. Sie wollen in absehbarer Zeit
damit anfangen die Bäume zu verpflanzen habe aber bis jetzt nicht feststellen können, dass
vorbereitende Maßnahmen für die Verpflanzung stattfinden. Also es ist ja bekannt, dass ein
Baum nicht einfach verpflanzt werden kann, sondern Fachleute sagen über Jahre vorbereitet
werden müssen bei Verpflanzung speziell bei Großbäumen. Sie würden also die Bäume
rausrupfen und dann verpflanzen und dann hoffen, dass sie anwachsen oder ist das ganze nur
eine Alibiveranstaltung?

Dr. Matthäus: Also das ist keine Alibiveranstaltung, sondern dort haben sich eine Reihe von
Fachleuten damit beschäftigt. Ein Baumgutachter, den die Bahn selbst beauftragt hat, aber
auch Land und Stadt haben sich mit dem Thema intensiv auseinander gesetzt. Dort hat es
eine Expertenkommission gegeben. Die Fachleute haben zusammen jeden der einzelnen
Bäume in Augenschein genommen und haben überprüft, ob sie mit dieser sogenannten
Rundspatentechnik oder der Lattentechnik versetzt werden können und die Bäume werden
mit der Rundspatentechnik verpflanzt, das ist ein Verfahren bei dem wird der gesamte
Wurzelbereich sozusagen herausgehoben und dann direkt von dieser Stelle an seinen Zielort
gefahren, wo dann bereits die entsprechende ah der Wurzelfreiraum geschaffen worden ist
und die Fachleute sind davon überzeugt, dass die dort eingeschalteten Fachleute sind davon
überzeugt, dass eine sehr hohe überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das auch
funktioniert sonst würde man diesen sehr aufwändigen Vorgang auch nicht machen. Denn das
ist ein Verfahren, das nicht ganz einfach abzuwickeln ist auch in der Transportlogistik nicht
ganz einfach abzuwickeln ist. Es sind zum Teil sehr hohe Bäume und die müssen im normalen
Straßenverkehr an ihren Zielort innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart auch transportiert
werden. Und das ist nicht ganz einfach, aber der Aufwand lohnt sich ganz offensichtlich, denn
alle Fachleute der unterschiedlichen Seiten haben gesagt, dass das sehr gut geht.

Am Nordflügel sind ja im letzten Jahr die Bäume verpflanzt worden. Wie geht’s den Bäumen
denn?

Dietrich: Sehr gut. Wir haben den ganz aktuellen Stand jetzt nicht, aber die letzte
Untersuchung war im November, Anfang November und da war an keinem einzigen Baum
auch nur ein Hauch festzustellen, dass der im Moment Gefahr läuft eben nicht vernünftig
anzuwachsen. Genaueres wissen wir sicherlich dann nächsten Sommer, nachdem was im

Frühjahr passiert, aber im Zeit Stand November war die letzte Untersuchung, die wir gemacht
haben. Das war ein wichtiger Punkt auch für die Vergabegespräche für die Verpflanzungen
jetzt, nach welcher Methode man das jetzt macht. Im übrígen hat auch das Expertenteam, es
gab ein Expertenteam vom Land von den Vertretern von der Wilhelma, von der Stadt und von
der Bahn, der Gutachter Herrn Kirchberg hat’s vorher gesagt, die hat sich die Bäume auch
angeschaut die verpflanzt worden sind und haben dadurch daraufhin – die wurden auch nicht
vorher behandelt, obwohl die in dem Bereich gestanden haben der kritischer war zugestimmt,
dass man die 60 Bäume über diese Methode Rundspatenmaschine versetzen kann. Also
Alibiveranstaltung ist es nicht.

Gibt es einen Vertrag hierüber der Bäume die versetzt werden??

RA Kirchberg: Die Bäume werden ähm 14 Bäume gehen teilweise durch Zufall in den
entsprechenden Vertrag und werden im Unteren Schlossgarten verpflanzt. Dann gibt es
Bäume, die werden in Möhringen wohl eingesetzt werden, in Feuerbach, also eigentlich in der
gesamten im gesamten Stadtgebiet aber auch eine ah die Stadt hat vor allen Dingen auch auf
dem Vertragsentwurf angeboten, dass ist richtig. Das kann ich Ihnen jetzt im Moment leider
nicht sagen.

Dietrich: Die wurden alle untersucht vorher ob die geeignet sind auch vom Gutachter, alle die
44 Standorte außerhalb vom Schlossgarten sind alle untersucht worden auf Eignung genauso,
also insofern, wo jetzt die genau sind…

Bleibt es bei Ende 2019 oder ist es jetzt Ende 2020 wie Herr Kefer auf einer Veranstaltung in
Sindelfingen genannt hat

Dietrich: Das wurde ja korrigiert, also Sie meinen die Veranstaltung in Sindelfingen?

Dietrich: Wir waren alle net dabei. Also es ist in der Tat so, dass wir natürlich wissen wir
haben insgesamt, wir sind 1 Jahr hintendran, grob, durch Schlichtung, durch Stresstest, durch ?
alles und auch durch andere Themen, deshalb sind wir heute hier um zu diskutieren. Die Bahn
geht immer noch davon aus, dass es möglich ist das aufzuholen. Maßgeblich wird sein gelingt
das wirklich … direkt in Gang zu setzen, dass wir die Großbaumaßnahmen im Sommer, Herbst
beginnen kann, da wissen wir’s genauer, aber in der Tat gibt es ein Terminrisiko von einem
Jahr. Aber Dr. Kefer hat mehrfach erklärt, auch letzte Woche nochmal, das es nicht heißt,
dass damit nicht gesagt ist, dass es sich um 1 Jahr verzögert, sondern eben die Gefahr besteht
und die ist ja nicht neu, die haben wir auch schon im letzten Lenkungskreis im September
kommuniziert, weil das einfach ein Risiko ist aber im Moment aktuell ich glaube die Frage
kann man beantworten, wenn das Grundwassermanagement steht dann kann man’s dann
müssen wir’s um das Problem einzudämmen wissen.

Lenkungskreis, gibt’s da schon einen Termin?

Dietrich: Ja. Also wir haben jetzt Anfang Februar den Arbeitskreis Baden-Württemberg, das
ist der Kreis der Lenkungskreissitzungen vorbereitet. Da wird ein endgüpltiger Terminrahmen
dann festgelegt, voraussichtlich ist das Ziel aller nach Absprache zwischen Land und Bahn
und mit anderen Projektpartnern Ende Februar vorgesehen. Einen genauen Termin gibt’s noch
keinen, aber die Arbeitskreissitzung Baden-Württemberg ist Anfang Februar, nächste Woche
irgendwann und da wird man den Termin dann abstimmen.

Dann noch eine kurze Frage an Herrn Kirchberg, ihren Vornamen hätte ich gern:

RA Kirchberg: Das ist ein doppelter Name, Josef-Walter, Walter ohne h

Zu dieser Terminfrage noch, Herr Kirchberg und zwar betrifft das diese Änderung für diese
erhöhte Wasserentnahme…Änderung vom EBA d.h. wann wissen Sie eigentlich wann das
Grundwassermanagement tatsächlich in Betrieb gehen kann wie erforderlich?

RA Kirchberg: Also dort werden derzeit die genehmigungsfähigen Unterlagen vorbereitet.
Wir werden da vorsorglich auch nochmal eine Artenschutzuntersuchung vorlegen um den
Erwartungen Rechnung zu tragen die vom BUND geäußert worden sind, die aber natürlich
auch ein wenig dem Urteil des VGH geschuldet sind und sobald diese Untersuchung dann
auch vorliegt, werden die Unterlagen eingereicht, das heißt sie sind eingereicht, die werden
halt an den Stellen nachgebessert, an denen jetzt noch Nachbesserungsbedarf besteht, also
beispielsweise zum Thema Natur Artenschutz und dann wissen Sie, dass auch die Behörden
noch Nachfragen gehabt haben und auch diesen Fragen ist nachgegangen worden. Die sind aus
meiner Sicht jetzt auch ausreichend beantwortet. Die werden jetzt schriftlich zusammengestellt
und dann dem EBA zur Weiterleitung an die Fachbehörden auch ausgehändigt.

Beschluss?

RA Kirchberg: Das EBA erlässt den Beschluss und deren Terminplan kann ich nicht
einschätzen, aber ich persönlich könnte mir vorstellen nach dem Aufwand der damit betrieben
wird, dass wir zum Juni des Jahres so weit einen Beschluss haben könnten, aber nicht, dass Sie
mich im Juni fragen wo ist der Beschluss. Dürfen Sie, aber ich kann da für den Termin nicht
eintreten.

Ich wollt einfach noch wissen im Nachtrag zu den Veranstaltungen am Wagenburgtunnel
warum es die Bahn eigentlich nötig hat nachts solche Aktionen zu beginnen?

Dietrich: Also ob das mit dem nötig hat möchte ich doch etwas zurückweisen? Also
zunächst mal werden solche Dinge in Abstimmung mit der Polizei stattfinden. Es ging
vor allem darum, … dass wir auch die Polizei großen Wert darauf gelegt hat, dass wir die
Verkehrsverhinderungen klein hält. Es ging darum, dass man den Wagenburgtunnel sperren
muss, dass man das erstmal nicht tagsüber macht um den Verkehr nicht zu behindern und vor
allem haben wir es an einem Wochenende gemacht, um eben den Berufsverkehr am anderen
Morgen bevor man fertig ist nicht zu behindern. Das war die maßgebliche Vorgabe, die
maßgebliche Bedingung auch der Polizei insofern hat es die Bahn nicht nötig. Die Bahn nimmt
natürlich Rücksicht auf die Vorgaben und die Wünsche der Ordnungsbehörden. Der Bahn wäre
es auch lieber gewesen tagsüber zu machen, weil das ist natürlich billiger, weil die Baufirmen
erhalten ja auch Zuschläge für Nachtarbeiten besonders wenn man am Wochenende arbeitet
also insofern der Begriff nötig haben würde ich doch gern zurückweisen.

Ein Kommentar zu “Protokoll PK des Kommunikationsbüros

  1. Aus diesem Mitschnitt der Pressekonferenz komme ich zu folgendem Schluß:
    Ich zweifle sehr stark die Methodik der Baumuntersuchungen durch das EBA an, bzw. des Gutachters an. Zeitperiode, Sicht- und Lautuntersuchungen sind nicht ausreichend und machen die Begutachtung unvollständig und angreifbar. Einem Vergleich mit ähnlichen Untersuchungen würde diese Untersuchung wohl nicht standhalten. Sie scheint nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu entsprechen.

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